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„Second Life“ – „Second Lex“?

Gesellschaft für deutsche Sprache agiert in Halle

 

„Verständlichkeit als Bürgerrecht? Die Rechts- und Verwaltungssprache in der öffentlichen Diskussion“ – unter diesem Motto lud die GfdS, zusammen mit dem Germanistischen Institut der MLU, am 1. und 2. November 2007 zu einem öffentlichen Symposion nach Halle an der Saale ein. Der Ort wurde wohl nicht zufällig gewählt – gibt es doch (Dr. Thomas Müller-Bahlke, Direktor der Franckeschen Stiftungen, wies bei der Begrüßung expressis verbis darauf hin in der Wunder- und Naturalienkammer sogar einen ganzen Schriftenschrank! Dass dann der Freylinghausen-Saal zwei Tage lang gut gefüllt war – lässt es auf Besserung hoffen?

 

Der gut gefüllte Freylinghausen-Saal in den Franckeschen Stiftungen

Das unbestreitbare öffentliche Interesse an der Sprache konkretisierte der Vorsitzende der GfdS, Prof. Dr. Rudolf Hoberg, mit Bezug auf das Anliegen der Tagung wie folgt: 

- Wichtig ist, was die Menschen an der Sprache interessiert, und warum.

- Drei Themen sind es, die seit langem im Mittelpunkt des Interesses stehen:

die Rechtschreibreform, das Verhältnis zwischen deutscher und englischer Sprache sowie der (vermeintliche) Sprachverfall. Im Hinblick auf die komplexe Verstehensproblematik verwies er u. a. auf die Barriere der Fachsprachen; was das spezielle Tagungsthema angeht, hob er das gegenwärtig laufende Projekt mit dem Bundesministerium der Justiz hervor, mit dessen Hilfe ein „bürgernaher Sprachgebrauch“ erzielt werden soll.
Staatssekretär Lutz Diwell konstatierte, Amtsdeutsch und Juristendeutsch „sind notleidende Bereiche“ und zitierte aus der „Hitliste der am schlechtesten zu verstehenden Gesetze“ den § 32b, Abs.2, Satz 2 aus dem Einkommenssteuergesetz und das „Versorgungsausgleichshärteregelungsgesetz“. Vehement forderte er Normenklarheit und eine frühzeitige Einbeziehung kompetenter Sprachberatung in den Gesetzgebungsprozess.
Der Rektor der MLU, Prof. Dr. Wulf Diepenbrock, begrüßte die Tagungsgäste ebenfalls und forderte als Voraussetzung für Vertrauen in den Rechtsstaat die „Partizipation mündiger Bürger an der Rechtlichkeit“ und erinnerte an Christian Thomasius und Friedrich II., die sich schon im 17. und 18. Jahrhundert für den Gebrauch des Deutschen als Wissenschaftssprache bzw. für Rechtsverständlichkeit einsetzten. Das Motto der Tagung sah er als Form „angewandter Geisteswissenschaft“ an.


Den Eröffnungsvortrag – „Man darf nicht nur zur Sache reden, man muss auch zu den Menschen sprechen. Zum Verhältnis von Verständlichkeit und Politik“ – hielt Jens Bullerjahn, der stellvertretende Ministerpräsident und Finanzminister von Sachsen-Anhalt. Mit dem Hinweis auf seine Herkunft aus dem Mansfelder Land und der dort üblichen, schnörkellosen Sprache („Mutterwitz kommt vor, Nebensätze nicht.“) fand er genau den richtigen Einstieg ins Thema. Als Beispiel für die wachsende Kluft zwischen dem was geregelt und dem was verstanden wird, nannte er die Pendlerpauschale – für die in Justiz, Politik und Öffentlichkeit sehr unterschiedliche Sichtweisen gelten. Sehr schwierig seien zum Beispiel immer auch die Gesetzesfolgeabschätzungen. Diebisches Vergnügen bereitete er dem Auditorium mit einigen (vermeintlich oder wirklich unsinnigen) Gesetzes-Zitaten, zum Beispiel aus dem Bundesreisekostengesetz: „Stirbt ein Bediensteter während einer Dienstreise, so ist die Dienstreise damit beendet.“ Kritisch merkt er an, dass sich die Wechselbeziehungen zwischen Politik, Medien und Gesellschaft oftmals als „organisierte Frustration“ niederschlagen. Die banale Frage „Wer ist schuld?“ ließe meist gar keine ernsthafte öffentliche Debatte zu. Vielmehr ginge es häufig nur ums „Show-Geschäft“. Euphemismen wie „Mindereinnahmen“ (= Verluste), „Nullwachstum“ (= Stagnation), „Freisetzung von Arbeitskräften“ (= Entlassungen) dienten vor allem der Verschleierung der wahren Verhältnisse. Sie belegen: Klarheit wird nicht belohnt und unbequeme Wahrheiten sind unerwünscht. So einfach formulieren und auf das Wesentliche konzentrieren wie die Zehn Gebote kann man heutige Gesetze leider nicht.

 

Das interessiert lauschende Publikum

 

Podiumsdiskussion „Sprache und Recht“

 


Der Eröffnung folgte eine Podiumsdiskussion. Prof. Dr. Prof. h. c. Gerd Antos (MLU) und Dr. Karin Eichhoff-Cyrus (Geschäftsführerin der GfdS) moderierten die Impulsvorträge und führten auch das Publikum durch die anschließende Diskussion.
Zuerst sprach Prof. Dr. Jan Iluk (Universität Katowice). Er meinte, juristische Texte werden meist deshalb als schwierig erachtet, weil sie schwer zu lesen sind. Da das Arbeitsgedächtnis des Menschen Grenzen hat, sollten Gesetzestexte lesbarer gestaltet werden.
Auch Prof. Dr. Dr. h. c. Hans-R. Fluck (Universität Bochum) verwies auf die schwierige Lesbarkeit von Gesetzestexten und zeigte zugleich, dass es neue Ansätze zur Problemlösung gibt. Juristen sind bestrebt, den Anschluss an die Alltagssprache zu finden, um so die Verständlichkeit von Rechtsnormen zu erhöhen. Allerdings müssen bestimmte Strukturen erhalten bleiben, so dass sich ein Rest der alten Unverständlichkeit immer erhalten wird. Es sei jedoch nicht ausgeschlossen, verständliche und bürgernahe Rechtstexte zu formulieren. Das erfordere allerdings einerseits, die Ausbildung von Beamten grundlegend zu verändern, andererseits die Bürger besser über den Aufbau von Gesetzestexten zu informieren. Dazu verwies Frau Eichhoff-Cyrus auf eine Broschüre der Bundesanwaltschaft, in der man sich über die Lesart von Normen informieren könne.
Prof. Dr. Rainer Wimmer (Universität Trier) brachte den Aspekt der Verdinglichung in die Diskussion ein: Es gehe nicht nur um ein Verbessern des Wortschatzes, sondern ebenso darum, dass durch Juristen quasi neue Sachverhalte in die Welt gesetzt werden.
Schließlich brachte Prof. Dr. Ekkehard Felder (Universität Heidelberg) die Sichtweise der Juristen ins Spiel und versicherte, andere auszuschließen, haben sie keinesfalls im Sinn.
Die Rechtsexperten selbst beklagen das Fehlen genauer Anweisungspotenziale in Rechtstexten!
Nur klarere Gesetzestexte könnten eine Lösung sein.
Als Vorbild galt allen Referenten das diesbezügliche Verfahren in der Schweiz – das man zumindest teilweise auch in Deutschland anwenden könne. Eingeladen war deshalb auch – als Anwalt für die Verständlichkeit von Gesetzen – Dr. Markus Nussbaumer (Leiter Zentrale Sprachdienste, Bundeskanzlei Bern). Er verdeutlichte das größte Plus des Schweizer Modells:
Bereits bei der Entstehung eines Gesetzes wird von Anfang an der zentrale Sprachdienst der Schweiz (ein Gremium aus Juristen und Sprachwissenschaftlern) herangezogen, um die Perspektive der künftigen Leser bzw. Nutzer einzubringen
. Denn eine spätere Überarbeitung wäre nur eine sprachlichen Oberflächenbehandlung und könnte an der inhaltlichen Unverständlichkeit nichts mehr ändern! Dank der rechtzeitigen interdisziplinären Zusammenarbeit wird der Gehalt des Textes gesichert und zugleich die sprachliche Komplexität reduziert. Nutzen aus dieser Arbeit ziehen sowohl die Verfasser als auch die Adressaten der Gesetze (juristische Fachleute, Vermittler und Bürger); der Umgang mit den Gesetzestexten wird einfacher.
Nach den Inputreferaten wurde rege diskutiert. Ein Zuhörer merkte an, dass Unternehmen sozusagen gezwungen seien, ihren Kunden verständliche Texte zu schreiben, wenn sie diese nicht verlieren wollten. Hätten auch Bürger die Wahl, würden sie sich bestimmt für solche Verwaltungen entscheiden, die verständlichere Texte formulieren. Hätte man also eine Alternative, müsste sich der Staat wirklich bemühen – ein sehr treffender Einwurf, auf den die Referenten besonnen reagierten. Die Arbeit der GfdS markiere ja gerade den Beginn des Weges hin zu einer besseren Verwaltungssprache.
Am Ende dieser Debatte stand die Erkenntnis, dass Klarheit herrschen muss über die Frage: Was kann man leisten und wo ist ein Ansetzen möglich?

 

„Zwischen Sprachverein, Sprachgesellschaft und Sprachrat“


Am Freitagabend sprach Prof. Dr. Albrecht Greule (Universität Regensburg) aus Anlass des 60-jährigen Jubiläums der GfdS e. V. Wer hier eine öde Chronologie erwartete, sah sich angenehm enttäuscht. Zwar wurden – durch die Begriffe „Sprachgesellschaft“, „Sprachverein“ und „Sprachrat“ vorprogrammierte – Probleme des Namens und der Zielsetzung der GfdS durchaus erwähnt, aber weit wichtiger war dem Vorträger das Duo „Sprachpflege und Sprachkultur(forschung)“, letztere wiederum nur denkbar in Korrelation zur „Kultursprache“, die ihrerseits nicht ohne Wirkung auf die „Sprachkorpusplanung“ bleibt. In der Tradition des Allgemeinen Deutschen Sprachvereins stehend und Leistungen der Sprachwissenschaft der DDR produktiv integrierend, trägt die GdfS auch Züge einer Akademie. Sie kooperiert naturgemäß mit der Mainzer Akademie für Sprache und Kultur. Das geschieht – jenseits jeder Form von Sprachpurismus – bei Fragen der Sprachberatung, -beobachtung und -dokumentation, in Fremdwortfragen und Sprachkritik: für jedermann sichtbar beispielsweise in den „Wörtern/Unwörtern des Jahres“. Auch die zweijährliche Vergabe des Medienpreises für Sprachkultur (seit 1987, u. a. an Harald Schmidt, Günther Jauch, Hanns Joachim Friedrichs und Elke Heidenreich) und des Alexander-Romberg-Preises für Nachwuchsjournalisten (seit 1994) zeugt von der Praxisnähe der GfdS. Bodenständigkeit beweist sich zudem durch Beratungsgremien im Deutschen Bundestag und in den Ministerien.

 

Recht einst und jetzt


Der erste Vortrag am zweiten Tag, gehalten von dem halleschen Juristen Prof. Dr. Heiner Lück, handelte „Von der Unverständlichkeit des Rechts ...“ und analysierte deren „historische Dimension aus rechtsgeschichtlicher Sicht“. Jeder soll alles verstehen? „Das können wir nicht wollen!“ Auch die Erfahrung spricht gegen das Ideal – dessen Realisierung einen eigentlich kaum vorstellbaren, epochenindifferenten Rechtsbegriff erfordern würde. Wie alt – und doch letztlich immer unbefriedigend – die Bemühungen um allgemein gültiges und verständliches Recht sind, illustrierte der Rechtshistoriker am Beispiel des Decretum Gratiani (um 1140), des Liber Extra (1234) und des Liber Sextus (1298) als Teilen des mittelalterlichen Corpus Iuris Canonici sowie des Sachsenspiegels des Eike von Repgow. Die Wurzeln indes reichen bis zu den Zwölftafelgesetzen auf dem Forum Romanum aus dem 5. vorchristlichen Jahrhundert, zu den oströmischen Kaisern des 5. und 6. nachchristlichen Jahrhunderts, zur oralen Tradition der Legis barbarorum und zur Lex Salica zurück ...
(Vielleicht wird scientia halensis Professor Lück demnächst um eine etwas ausführlichere Darstellung für die Printausgabe des Unimagazins bitten.)

Dem „Brüsseler Sprachenbabel“ – anstelle der früher 12 Kombinationsmöglichkeiten von EU-Sprachen gibt es derzeit, bei 23 Mitgliedsländern, 506! – und dem möglicherweise Abhilfe zu schaffen versprechenden „Referenzsprachenmodell“ widmete sich der Vortrag von Dr. Karin Luttermann.
Das Hauptproblem liegt in der Tatsache, dass die Sprachfrage immer zugleich eine Machtfrage ist. Ihren trotz prozentualer Fakten vorhandenen Optimismus setzte die Referentin mit einem Schiff, dessen Segel aus den Fahnen der EU-Länder bestehen, ins Bild – der Text dazu heißt: „In Vielfalt geeint“.

Sehr praxisbezogen war der Tandem-Beitrag von Stephanie Thieme (Leiterin des seit 1966 [!] existierenden Redaktionsstabs der GfdS beim Deutschen Bundestag) und Matthias Schmid (Regierungsdirektor im Bundesministerium der Justiz). Beide setzen große Hoffnungen in ein seit Juni 2007 im Justizministerium laufendes Pilotprojekt, mit dessen Hilfe (orientiert an einem schon jahrelang bestens funktionierenden Modell in der Schweiz) zunächst vier Gesetze sprachlich optimiert werden sollen. Sätze wie „Das Bundesgebiet ist in seiner Struktur einer Entwicklung zuzuführen“ soll es dann nicht mehr geben. Das Ganze sei „machbar“, aber „Schwerstarbeit“.

 

Recht in Theorie und Praxis (1)


Auch Dr. Ole Schröder (Mitglied des Bundestages) und Peter Berger (Die Medien-Strategen, Hamburg) bliesen stimmgewaltig ins gleiche Horn. „Es muss dafür gesorgt werden, dass auch die einzelnen Fachministerien die Sprachprüfung als Chance empfinden, das Gesetz in ihrem Sinne zu optimieren“, machte Schröder deutlich. Es ist der Status quo, der Zukunftspläne immer wieder scheitern lässt. Unter dem Titel „Post vom Amt – mal verständlich. Bürgerfreundliche Amts- und Verwaltungssprache“ stellte Berger seine Bemühungen um bessere Verständlichkeit von Verwaltungsanschreiben vor. Am Anfang eher als Versuch – 2002/03 begann alles mit dem Landkreis Harburg – gedacht, entwickelte es sich dank des sichtbaren Erfolgs und bezog bald andere Verwaltungen ein. 2005 kam die Behörde für Wirtschaft und Arbeit in Hamburg dazu, bis 2007 weitere Landkreise und Teilbehörden, zum Beispiel Diepholz, Osterholz und Pinneberg.
Worum geht es nun in diesem Projekt? Was macht den Erfolg von Peter Berger aus? Er geht strategisch vor und unterteilt seine Arbeit mit einer Behörde in mehrere Schritte. Am Anfang steht ein dreitägiges Seminar mit einzelnen Mitarbeitern, in dem die Schwächen eben dieses Amts herausgearbeitet werden. Es folgen Pflichtseminare für alle Angestellten, die viel schreiben müssen. Hauptfrage: Wie kann man Bescheide einfach ausdrücken? Die Antwort liegt in der Sensibilisierung der Fachangestellten für Probleme von Laien. Beispielsweise lässt der Gebrauch bestimmter Fachwörter Texte oft zu einem roten Tuch für die Bürger werden. Schließlich erarbeitet eine Projektgruppe verschiedene Musterschreiben für die Verwaltung. Danach sollen/wollen die Verwaltungsangestellten die meisten ihrer Standard-Anschreiben (in einem Landkreis ca. 3500) selbst überarbeiten. Nach einem Jahr wird Bilanz gezogen und die „Schreibwerkstatt“ evaluiert. Im diesem Rahmen konnte Berger ein rundum positives Feedback verbuchen. Zahlreiche Verwaltungsangestellte konstatierten: „Die Arbeit wird dadurch wirklich vereinfacht. Es gibt seitdem weniger Rückfragen.“ Denn da wurde aus einem „Antrag auf Eröffnung des Verfahrens zur Erstellung ...“ schnell mal ein „Führerscheinantrag“, und kostengünstig ist das Ganze außerdem – wenn etwa nach einer behördlichen Information über die soundsovielte Erhöhung der Abwassergebühren nicht mehr wie gewohnt rund 500 Beschwerden und Anfragen eingehen (und beantwortet werden müssen!), sondern nur noch knapp 40. Diese Erfahrungen vermitteln Zuversicht!

 

Recht in Theorie und Praxis (2)


Dem Ringen um eine bessere allgemeine Verständlichkeit von Verwaltungs- und Gesetzestexten widmeten sich, vor der Kaffeepause, auch die Vorträge von Lothar Bindung (MdB) und Dr. Volkmar Giesler (Ministerialdirektor im Bundesministerium der Justiz). Danach hieß es dann „Von Amtswegen unverständlich?“ – so der etwas reißerische Titel des Referats von Michaela Blaha (Universität Bochum). Reißerisch – ohne Beachtung des Fragezeichens, das dem Zuhörer im Programmheft leicht entgehen konnte. Der Vortrag zeigte jedoch, dass es um ein äußerst fortschrittliches Projekt der IDEMA (Internet-Dienst für moderne Amtssprache) geht, dass nicht nur der Verbesserung von Verwaltungen dient, sondern auch neueste technische Möglichkeiten nutzt. Beispielsätze dokumentierten, dass die Verwaltungssprache und damit verbundene Schreiben für den Bürger oft schwer verständlich sind – weil oftmals komplexe Sachverhalte mit einer ebenfalls komplexen Sprache und Textstruktur einhergehen. Ein simples Beispiel: „Das Martinsfeuer ist grundsätzlich nicht verboten.“ Warum nicht einfach: „Das Martinsfeuer ist grundsätzlich erlaubt.“

Das Podium – Verständlichkeit als Bürgerrecht

An dem IDEMA-Projekt beteiligen sich 20 Verwaltungen aus 7 Bundesländern und kommen gemeinschaftlich für die Kosten auf. Jede interessierte Verwaltung ist eingeladen, sich neu zu integrieren. Jede beteiligte Kommune kann auf eine eigens bereitgestellte Datenbank zugreifen. Doch welche Textbausteine werden bearbeitet, wie funktioniert die Bearbeitung? Jede Verwaltung sendet ihre Textbausteine an die beteiligten Vertreter der Universität Bochum. Dort wird von Fall zu Fall entschieden, welche der vielen Texte geändert werden.
Danach werden die ausgewählten Schreiben überarbeitet und zurück an die Kommune geschickt. Diese überprüft die neue Fassung inhaltlich. Ist die Richtigkeit garantiert, wird der Text für alle in die Datenbank gestellt. Diese Arbeit lohnt sich, denn viele Verwaltungen arbeiten mit ähnlichen Gesetzen und greifen demzufolge auf ähnliche oder gleiche Schreiben zurück. Durch dieses Verfahren können die beteiligten Kommunen sicher sein, dass ein Text aus der Datenbank sachlich und formell richtig ist.
Die Vernetzung soll weiter ausgebaut, der Transfer der Erkenntnisse auf allen Ebenen vorangetreiben werden – nicht zuletzt durch solche Vorträge wie auf dieser Tagung der GfdS.

 

Professor Jutta Limbach bei ihrem Vortrag zur Sprachzucht
(alle Fotos: Silvio Kison)

„Sprachzucht ist ein Beitrag zur Demokratie“


Was die geplanten Betrachtungen von Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (Bundesjustizministerin a. D. und MdB) „Vom strategischen Gebrauch der Sprache in der Politik“ an Erkenntnisgewinn erbracht hätten – wir wissen es nicht, denn sie musste ihre Teilnahme wegen Krankheit absagen. Der absolute Höhepunkt der Tagung aber – wer sie kennt, hat es nicht anders erwartet – war der Vortrag von Prof. Dr. Jutta Limbach (Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts a. D., Präsidentin des Goethe-Instituts und Vorsitzende des Deutschen Sprachrats).
Seit Jahrtausenden träumen die Menschen vom ewigen Leben, dabei ist es so einfach: Sprachschlamper – die sind unsterblich! Dem setzte die Schlussrednerin, seit 2006 Trägerin des Humanismus-Preises des Deutschen Altphilologenverbandes, mit Referenz an Gustav Heinemann entgegen „Sprachzucht ist ein Beitrag zur Demokratie“! Und: „Nächstenliebe heißt auch, sich einfach und verständlich auszudrücken.“ Falsch ist es ja nicht, wenn im § 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches steht: „Die Rechtsfähigkeit des Menschen beginnt mit der Vollendung der Geburt.“ Aber muss man das so sperrig ausdrücken? Selbst Juristin, findet sie in ihrer „ohnehin nicht sehr beliebten Zunft“, was den Gebrauch der Sprache angeht, „die größten Nebelwerfer und Fremdwortbenutzer“ und verrät ein Geheimnis: Juristische „Unverständlichkeit ist kein Fehler – sondern Absicht!“ Diese Tendenz müsse schon Friedrich der Große erkannt haben, als er prophezeite „Wenige, aber weise Gesetze machen ein Volk glücklich; viele verwirren das Recht“ und beim Anblick der ersten Ausgabe des Allgemeinen preußischen Landrechts ausrief: „Das ist aber dick!“ Und genau so dick ist es über die Zeiten geblieben. Quasi am anderen Ende der Skala der Unverständlichkeit (die anscheinend von einem undefinierbaren Zentrum her in alle Richtungen wächst) wäre Napoleon Bonapartes Ideal zu verorten: „Eine Verfassung muss kurz und dunkel sein“. Und das ist ebenso wichtig, denn um richtig Recht zu sprechen, bedürfen die Richter „semantischer Spielräume“ ...
Daneben aber muss immer auch die Verantwortung der Zivilgesellschaft für ihre eigene Darstellungsweise in den in den Blick genommen werden. Die Gelehrten kamen auch nicht ungeschoren davon: Bei der Veröffentlichung von Forschungsergebnissen erschweren die vielen Anglizismen oft den Zugang, vor allem für interessierte Laien. Um diese (ärgerliche?) Ausbreitung von Anglizismen einzudämmen, gebe es wohl kein Patentrezept. Es sollten aber alle bestrebt sein, die Sprachkluft zwischen Bildung und Bürger zu verringern. Das Verlangen nach allgemeiner Verständlichkeit ist ein Zeichen des Bürgers, sich vor Willkür zu schützen, postulierte Jutta Limbach und beendete ihren inspirierenden Vortrag mit einem Zitat von Herbert Marcuse „Wer nicht mehr will als er kann, der bleibt unter seinen Möglichkeiten.“
Fazit: Sprachschlamperei per Dekret zu verbieten, würde nichts nutzen, aber man muss die „Macht der Sprache“ kennen, wenn man ihr nicht hilflos ausgeliefert sein will.
Der Beifall war ohrenbetäubend und hielt sehr lange an.

Text: Margarete Wein


DIE AUTORIN

Dr. Margarete Wein, Jahrgang 1947, absolvierte 1969-1973 ein Lehrerstudium an der MLU, 1973-1977 folgte ein Forschungsstudium in der Germanistik (Abschluss: Dr. phil.). 1977-1991 war sie wissenschaftliche Mitarbeiterin am Germanistischen Institut, Abteilung Deutsch für Ausländer. Seit 1991 bzw. 1993 ist sie als Redakteurin der Universitätszeitung und des Unimagazins scientia halensis in der Pressestelle tätig.

Text: Silvio Kison


DER AUTOR

Silvio Kison, Jahrgang 1979, studiert Soziologie, seit Oktober 2007 als Praktikant und seit April 2008 als studentischer Mitarbeiter in der Pressestelle der Universität tätig.

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